Prozess auf Lanzarote: Freispruch im Todesfall eines Kindes

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Prozess auf Lanzarote: Das Strafgericht Nummer 1 in Arrecife (Lanzarote) hat einen Arzt vollumfänglich freigesprochen, der wegen des tragischen Todes eines erst 19 Monate alten Babys angeklagt war. Das kleine Mädchen war von ihm in der Notaufnahme des Hospital José Molina Orosa auf Lanzarote behandelt worden. Erfahre hier was los war.

Das Urteil, datiert auf den 20. Mai, befasst sich mit den Ereignissen, die sich vom Morgen des 26. Dezember 2019 bis zum Tod des Kindes am späten Abend des 28. Dezember desselben Jahres zutrugen.


Prozess auf Lanzarote: Die Anklagepunkte und die Verteidigung

Die Staatsanwaltschaft forderte für den Mediziner eine zweijährige Haftstrafe und ein vierjähriges Berufsverbot. Die Nebenklage ging sogar noch weiter und verlangte vier Jahre Gefängnis sowie sechs Jahre Berufsverbot. Beide Parteien argumentierten, es handele sich um fahrlässige Tötung.

Doch die Richterin wies die Anschuldigungen zurück und folgte der Argumentation der Verteidigung, die von dem renommierten Strafverteidiger Pedro Revilla aus Teneriffa geführt wurde.

Die Kernpunkte des Freispruchs basieren auf folgenden Feststellungen:

  • Keine Verletzung der Lex Artis: Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass das Handeln des Arztes gegen die medizinischen Standards verstieß.
  • Gebotene Sorgfaltspflicht eingehalten: Der Arzt hat die erforderliche Sorgfaltspflicht entsprechend den konkreten Umständen und dem Zustand der Patientin angewandt.
  • Kein eindeutiger Kausalzusammenhang! Es konnte nicht zweifelsfrei bewiesen werden, dass der Tod des Mädchens verhindert worden wäre, wenn die radiologische und analytische Untersuchung durchgeführt worden wäre.

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Der tragische Verlauf der Ereignisse

Die kleine Patientin polnischer Nationalität wurde am 26. Dezember 2019 um 9:08 Uhr in die Notaufnahme des Hospital Doctor Jose Molina Orosa eingeliefert. Sie war vom Gesundheitszentrum Playa Blanca überwiesen worden, wo sie aufgrund von Husten und Fieber erstmals behandelt und mit einer akuten Bronchitis diagnostiziert wurde.

Dort übernahm der nun freigesprochene Arzt die Behandlung. Nach einer Untersuchung verordnete er ein fiebersenkendes Mittel (physikalische und pharmakologische Maßnahmen) und entließ das Kind um 19:01 Uhr.

Doch am nächsten Tag brachten die Eltern das Baby erneut in das Gesundheitszentrum. Bei dieser dritten Untersuchung wurde dann eine „Sepsis, Infektion der unteren Atemwege“ diagnostiziert. Trotz der sofortigen Verlegung in das Inselkrankenhaus scheiterten alle Bemühungen, das Leben des Mädchens zu retten. Sie verstarb am 28. Dezember um 05:20 Uhr. Als Todesursache wurde eine „schwere linksseitige Lungenentzündung mit Pleuraerguss“ festgestellt.


Gutachten stützen die Entscheidung

Basierend auf den von den Parteien vorgelegten Gutachten kam die Richterin zu dem Schluss, dass das Vorgehen vorgesehenen Standards entsprach. Zum Zeitpunkt der Entlassung des Kindes hatte das Fieber nachgelassen und die Atemwegssymptome waren verschwunden, was von renommierten Fachleuten bestätigt wurde.

Die Autopsie ergab, dass eine Atemwegsinfektion, verursacht durch Viren, zu der tödlichen Lungenentzündung führte. Die ernsthaften Symptome traten jedoch erst am 27. Dezember auf, weshalb die Eltern das Gesundheitszentrum Playa Blanca erneut aufsuchten.

 

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Christian Juraschek
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Autor, Gründer

Christian Juraschek berichtet täglich auf news.unaufschiebbar.de über aktuelle Entwicklungen auf den Kanaren. Kennt die Kanaren wie seine Westentasche und liefert fundierte, häufig vor Ort recherchierte Kanaren News aus erster Hand.

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